Verkauf & Vermietung

Vermietung und Verkauf

Über die beiden Segmente »Verkauf und Vermietung« möchten wir differenziert informieren. Wir gehen im Folgenden zunächst auf den Immobilienverkauf ein.
Was gilt es zu berücksichtigen?
Nun, der erfolgreiche Immobilienverkauf ist auch eine Frage der strukturellen Vorgehensweise
Im Vorfeld des Verkaufs werden zunächst einmal alle notwendigen Unterlagen und Spezifika von uns recherchiert und zusammengetragen.
Auf dieser Basis wird der marktgerechte Angebotspreis ermittelt und mit dem Verkäufer abgestimmt.
Wir erstellen sodann ein aussagekräftiges Exposé, welches alle kaufrelevanten Details beinhaltet,
so dass während der Verhandlungen mit potentiellen Kaufinteressenten keine Irritationen entstehen.
Denn das Eine möchte unser Haus beim Immobilienverkauf vermeiden: Böse Überraschungen

Die Vermietung von Immobilien
Bei der Vermietung ist die vorvertragliche Vertrauensfindung zwischen Vermieter und Mieter der entscheidende Baustein in einem langfristigen Mietverhältniss.
Vertrauen wird über Transparenz aufgebaut und um Transparenz muss sich zunächst gekümmert werden!
Unser Haus unterstützt aktiv Vermieter, indem wir die Mietinteressenten über Auskunfteien wie beispielsweise Creditreform, Vermieterschutzkartei und alternative, seriöse Dienstleister abgleichen lassen – gegebenenfalls auch über Unregelmässigkeiten informieren.
So finden im Mietvertrag nur vertraglich relevante Vereinbarungen ihren rechtlichen Abschluss, die auch von den Mietparteien eingehalten werden können.

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Bewertung & Gutachten

Wir bieten Ihnen eine ausführliche Verkehrswertermittlung gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB), wenn Sie eine verlässliche Expertise zum Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie benötigen. Basis hierfür ist natürlich eine zertifizierte Immobilienbewertung.
Harald Link, unser DEKRA zertifizierter Sachverständiger, erstellt routiniert und kompetent ihr Gutachten im Großraum Bonn/Köln und im angrenzenden Rheinland-Pfalz.
In speziellen Fällen werden Immobilien und Rechte an Grundstücken bundesweit bewertet.
Die Gutachten stehen unter der Prämisse einer weisungsfreien, unabhängigen, gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung.

Darüber hinaus haben wir uns spezialisiert auf die:
Hauskaufberatung
für private Immobilienkäufer und die
Due-Diligence Analyse
für institutionelle Immobilienanleger

Objektarten für die Immobilienbewertung:
• Ein- und Mehrfamilienhäuser
• Büro- und Geschäftshäuser
• Wohnungs- und Teileigentum
• Wohnanlagen
• unbebaute Grundstücke

Zwecke der Wertermittlung:
• Entscheidungsgrundlage für den Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
• Beleihung zum Zwecke der Fremdfinanzierung (Beleihungswert)
• der Erbauseinandersetzung bzw. testamentarischen Erbregelung
• bei Ehescheidungen, Wertgutachten über den Immobilienwert für eine einvernehmlichen Einigung, Berechnung des Zugewinnausgleichs bei der Scheidung
• Verhandlungsgrundlage für allgemeine Immobilientransaktionen
• gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen

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Projektvertrieb

taumhaus

Sie sind als Bauträger oder Projektentwickler tätig und planen die Errichtung von Neubauprojekten? Wir begleiten Sie gern von der ersten Idee für Ihr Projekt
bis zum Verkauf der letzten Einheit.
Wir planen gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie für Ihr Neubau- oder Aufteilungsprojekt.

Grundstücksakquise
Während der Grundstücksakquise und in der Planungsphase helfen wir sicherzustellen, dass Ihre Vorstellung optimal zur Nachfrage am ausgewählten Standort passt.
Die Expertise in diesem speziellen Bereich schöpft Franz und Günster Immobilien aus der mehr als 70-jährigen Erfahrung in der Projektentwicklung und in der Vermittlung von hochwertigen Wohnimmobilien.

Vermarktung von Neubauprojekten
Die Vermarktung von Neubauprojekten verlangt nach ganzheitlichen Strategien, die besondere Kompetenzen fordern. Mit spezialisiertem Fachwissen, umfangreichen Marktkenntnissen sowie ausgewählten regionalen Kontakten tragen wir dazu bei,die Chancen Ihres Investments zu beurteilen und Risiken von Beginn an zu minimieren.
Dieses Know-how können wir bereits in der Konzeptionsphase eines Neubaus einbringen, wodurch die Immobilie nach den genauen Bedürfnissen der potenziellen Käufer gestaltet werden kann.
Die umfangreiche Beratung für Bauträger umfasst die Gestaltung des Grundrisses genauso wie die Auswahl der Ausstattungsmerkmale und Materialien.
Darüber hinaus begleitet Franz und Günster Immobilien den gesamten Vertrieb von Neubauprojekten.

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Projektentwicklung

Vermarktung

Wir kennen das 1 x 1 des Verkaufs und wissen, wie wir Ihre Immobilie professionell und aussagefähig für den Verkauf in Szene setzen – ob auf unserer Website, oder in einem klassischen Exposé. Wir wissen, dass jede Immobilie, die uns anvertraut wird, eine ganz individuelle Betreuung von uns verlangt. So merken wir uns die »für Sie« potentiell interessierten Kunden vor und informieren diese regelmäßig per Mail und Telefon – natürlich nach einer seriösen Interessentenüberprüfung.
Wir dokumentieren und inszenieren Ihre Immobilie durch professionelle Fotografie, durch Grundriss und 3D Zeichnungen, durch zielgerichtete Printwerbung und Verkaufsschilder.
Wir aktivieren für Sie alle wichtigen Immobilien-Portale im Internet, stellen dort für Sie Anzeigen ein und übernehmen selbstverständlich deren Pflege. Final führen wir die professionelle Besichtigung durch und und beraten Eigentümer bezüglich deren Vorbereitung.

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Verwaltungsleistungen

verwaltung

Wir erfassen die Identität der Interessenten. Unser Haus ist im Sinne des »Geldwäschegesetzes« verpflichtet, die Identität von Käufern, wie Verkäufern
durch Vorlage des Personalausweises festzustellen. Alle Verkäufer werden von uns explizit mit den hierzu formulierten Informationen des IVD,
(Immobilienverband Deutschland) versorgt und beraten. Service fängt bei uns mit der Beratung an!
Unser Haus beschafft des weiteren alle Notwendigen Unterlagen, die für den Verkauf unerlässlich sind, wie z.Bsp. Grundbuchauszüge und den Energieausweis.Wir kümmern uns um die Verkaufskonzeptionierung, Kaufvertragsvorbereitungen und die Vertragsprüfung. Natürlich sind wir dazu ermächtigt Energieausweise erstellen zu dürfen.

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