Aktuelles von »Franz & Günster«
Immobilieninvestitionen legen um 7,1 Prozent zu
Auf den deutschen Immobilienmärkten sind im vergangenen Jahr insgesamt 272 Milliarden Euro investiert worden. Gegenüber 2017 ist das Transaktionsvolumen um rund 18,2 Milliarden beziehungsweise 7,1 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Hochrechnung des Immobilienverbands IVD auf Basis des vom Bundesministerium für Finanzen erhobenen Grunderwerbsteueraufkommens.
Verschärfung der Besteuerung von Share Deals
Die Bundesregierung will sogenannte Share Deals erschweren. Das geht aus dem Referentenentwurf der Änderung des Grunderwerbsteuerrechts hervor, den das Bundesfinanzministerium kürzlich vorlegte. Der IVD warnt davor, dass die vorgeschlagenen Regelungen den Bau neuer Wohnungen erheblich verteuern würden. In vielen Gegenden könnte der Wohnungsbau dadurch unrentabel und eingestellt werden.
Die besten Wandfarben laut Stiftung Warentest
In einem groß angelegten Vergleich hat Stiftung Warentest 33 flüssige, weiße Wandfarben untersucht. Ihr Augenmerk richteten die Prüfer insbesondere auf den Konservierungsstoffgehalt, der das allgemeine Wohnraumklima nachweislich beeinträchtigen kann.
Insgesamt vergaben die Tester 13 Mal ein gutes Qualitätsurteil, darunter an fünf gesundheits- und umweltschonende Farben. Zu einem überraschenden Ergebnis kam Stiftung Warentest jedoch ausgerechnet bei einem Produkt mit dem Etikett „gesundes Wohnempfinden“. Hierbei war die Luft auch nach Tagen noch mit einem Mix aus organischen Chemikalien belastet, die deutlich zu riechen waren. Das Produkt erhielt die Note „mangelhaft“.
Zudem wurden einige Produkte abgewertet, die nicht die erwartete Deckkraft aufwiesen, trotz dass sie als „Klasse 1“-Produkt ausgewiesen waren. Der ausführliche Test erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift „test“ und ist unter www.test.de/wandfarben abrufbar.
Urteil: Teilungserklärung ist maßgebend für WEGb
Das Landgericht Dortmund entschied in einem aktuellen Urteil, dass es für eine Eigentümergemeinschaft nur ein maßgebendes und grundlegendes Dokument gibt: Die Teilungserklärung. Andere Urkunden seien im Streitfall nicht gültig, teilt der Infodienst Recht und Steuern der LBS kürzlich mit (AZ 1 S 13/15).
In der Teilungserklärung legen die Parteien beim Grundbuchamt fest, wie das Eigentum an einem Grundstück aufgeteilt wird. Im vorliegenden Fall hatte eine Partei auf eine Urkunde verwiesen, die eine von der Teilerklärung abweichende Quadratmeterzahl der Wohnungen enthielt. Das Dokument war bei einem Notar hinterlegt und enthielt handschriftliche Anmerkungen.
Das Gericht erklärte nun das Dokument für ungültig, da allein die Teilungserklärung die entscheidenden Informationen enthält. Zudem sei nicht ersichtlich, warum der Notar handschriftliche Anmerkungen vorgenommen hat.
Energiesanierung: Expertensuche jetzt noch einfacher
Rund 50.000 Mal pro Monat suchen Bauherren einen Berater, Planer oder Begleiter für ihr Sanierungsprojekt in der Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena). Seit 2011 gibt es die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die stetig weiterwächst und Bauherren über aktuelle Angebote und Möglichkeiten informiert.
Mit einem neuen Online-Auftritt will die dena nun mehr Transparenz und Struktur für Bauherren und Experten schaffen. Besonderes Augenmerk wurde auf die unterschiedlichen Nutzergruppen gelegt, die verschiedene Bedürfnisse haben. So wird beispielsweise künftig zwischen privaten und gewerblichen Bauherren unterschieden und die Suchergebnisse dementsprechend präsentiert.
Mit über 13.000 Architekten, Ingenieuren, Technikern und Handwerkern gilt die Expertenliste des Bundes als zuverlässige Recherchequelle für Eigentümer und Investoren. Sie wurde installiert, um die Qualität von geförderten Energieberatungen und energieeffizienten Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen. Weitere Informationen sind unter www.energie-effizienz-experten.de erhältlich.
Zwei Bonner Makler fusionieren
Die Zusammenführung der beiden etablierten Immobilienunternehmen Günster Immobilien GmbH & Co. KG und Franz Gewerbe-Immobilien GmbH & Co. KG in die Franz und Günster Immobilien GmbH & Co. KG ist die konsequente Folge einer schon seit über 10 Jahren bestehenden engen Partnerschaft beider Unternehmen.Beide „Alt-Firmen“ blicken auf eine erfolgreiche Zeit seit der jeweiligen Gründung zurück:
Mit einer Erfahrung von über 70 Jahren gehörte die Günster Immobilien GmbH & Co. KG zu den führenden Immobilienunternehmen der Region, welche Immobiliengeschäfte in allen Größenordnungen abwickelte. Schon kurze Zeit nach der Gründung gehörte die Franz Immobilien GmbH zu den führenden Maklerunternehmen im Bonner Raum. Der geschäftsführende Gesellschafter, Dirk Franz, hatte sich in seiner über 30-jährigen Tätigkeit als Makler auf die Vermittlung von Gewerbe- und Büroflächen, Ladenlokalen in City-Lagen sowie den Verkauf von Kapitalanlagen spezialisiert. Die Franz Gewerbe Immobilien GmbH & Co. KG führte seit 2005 die Geschäfte der Franz Immobilien GmbH mit großem Erfolg weiter.
Nunmehr ab 2017 werden die Kernkompetenzen beider Firmen gebündelt, um noch näher am Kunden zu sein und ohne Reibungsverluste, sowohl im gewerblichen als auch privaten Immobilienbereich, Auftraggebern und/oder Immobiliensuchenden schneller dienen zu können.